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ArbG Kassel, 07.05.2015 - 3 Ca 43/15 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 07.05.2015 - 3 Ca 43/15
- LAG Hessen, 29.02.2016 - 16 Sa 689/15
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 29.02.2016 - 16 Sa 689/15
An das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe nach § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 07.05.2015 - 3 Ca 43/15 - abgeändert:.das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 7. Mai 2015 - 3 Ca 43/15- abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, die Arbeitszeit des Klägers bis zum 17. März 2017 ab dem 17. Mai 2015 wie folgt festzulegen: Montags und dienstags, wahlweise 8:00 Uhr bis 16:45 Uhr (Sonderschicht), 9:45 Uhr bis 18:30 Uhr (Frühschicht) oder 11:15 Uhr bis 20:00 Uhr (Spätschicht) und mittwochs von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Spätschicht in Teilzeit).